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        Aufenthaltserlaubnis

        Wenn in einem von einem Ausländer gehaltenen Visum angegeben ist, dass nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden muss, muss die Aufenthaltserlaubnis für Ausländer innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreise bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit des vorgeschlagenen Aufenthaltsorts beantragt werden.

        Für Ausländer, die in China arbeiten und amtieren, beantragen Sie bitte eine Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Wuhan Büros für öffentliche Sicherheit mit einem Z-Visum und einer vom Wuhan Wissenschaftsbehörde ausgestellten „Arbeitserlaubnis für Ausländer in China“. Ausländer, die nach chinesischem Recht in China investieren oder wirtschaftliche, wissenschaftliche, technologische und kulturelle Zusammenarbeit mit chinesischen Unternehmen und Institutionen sowie anderen Ausländern, die sich langfristig in China aufhalten müssen, ausführen, können mit Genehmigung der zuständigen Behörden der chinesischen Regierung eine langfristige oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Verwaltung und der Service des Wohnsitzes von Ausländern liegen in der Zuständigkeit des Bezirkspolizeireviers. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Polizeirevier. Notruf: 110; Feueralarm: 119.

        Hinweise zur Aufenthaltserlaubnis:

        (1) Ausländer, die sich in China aufhalten, dürfen keine Tätigkeiten ausüben, die mit den Gründen des Aufenthalts unvereinbar sind, sie müssen das Land vor Ablauf der vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer verlassen. Wenn Sie sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer weiterhin in China aufhalten müssen, müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine Verlängerung oder Erneuerung beantragen.

        (2) Wenn ein Ausländer während seines Aufenthalts in China an einer Krankheit leidet, bei der die Einreise verboten ist, kann die zuständige chinesische Gesundheitsbehörde das Büro für öffentliche Sicherheit Sie auffordern, das Land vorzeitig zu verlassen.

        (3) Wenn ein Ausländer in einem Hotel in China übernachtet, soll das Hotel seine Unterkunft gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Sicherheitsverwaltung der Hotellerie registrieren und dem örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit die Registrierungsinformationen für die Unterkunft des Ausländers übermitteln.

        Wenn ein Ausländer in einem anderen Wohnsitz als dem Hotel lebt oder übernachtet, muss er sich innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in beim Büro für öffentliche Sicherheit des Wohnorts anmelden.

        (4) Aus Gründen der Wahrung der nationalen Sicherheit, der sozialen Ordnung oder sonstiger öffentlicher Interessen können die städtischen oder regionalen Büros für öffentliche Sicherheit Ausländer oder ausländische Einrichtungen daran hindern, in bestimmten Gebieten Wohnsitze oder Büros zu errichten.

        (5) Für ein in China geborenes ausländisches Baby, müssen Eltern oder Vertreter innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Babys die Geburtsurkunde bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für öffentliche Sicherheit der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene einreichen, um seinen Aufenthalt zu registrieren.

        (6) Wenn ein Ausländer in China stirbt, muss seine Familie, sein Vormund oder sein Vertreter die Sterbeurkunde des Ausländers der Einreise- und Ausreiseverwaltungsbehörde des Büro für öffentliche Sicherheit der örtlichen Volksregierung auf oder über der Kreisebene gemäß den Vorschriften melden und die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers annullieren.

        (7) Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und sich in China aufhalten, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis oder ihren Reisepass zur Einsichtnahme bei sich tragen.

        (8) Ausländer, die in China arbeiten, müssen eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Vorschriften erhalten. Keine Einheit oder Einzelperson darf einen Ausländer einstellen, der keine Arbeitserlaubnis erhalten hat.

        Um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, müssen Sie die entsprechenden Fragen beantworten und folgende Unterlagen vorlegen:

        (1) Original und Fotokopie des gültigen Reisepasses und Visums des Antragstellers.

        (2) Füllen Sie das „Antragsformular für Visum und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer“ aus und fügen Sie ein aktuelle 2 Zoll Halbkörper-Foto ohne Kopfbedeckung bei.

        (3) Unterkunftsbescheinigung, ausgestellt vom Polizeirevier oder dem Gästehaus am Wohnort (amtliches Siegel des Anmeldeformulars für die Unterbringung von Personen aus dem Ausland).

        (4) Original der Gesundheitsbescheinigung, die vom Hubei Internationalen Reisen- und Gesundheitszentrum ausgestellt wird.

        (5) Einschlägige Bescheinigungen und Unterlagen in Bezug auf Aufenthalt.