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        • Ihre aktuelle position:
        • Visum

        Personen, die von der Visumpflicht befreit sind

        Um die Einreise der Ausländer zu erleichtern, haben viele Länder eine gegenseitige Befreiung von der Visumpflicht eingeführt. Folgende Ausländer sind von der Einreise nach Festland befreit:

        1. Ausländer, deren Land ein Abkommen über die gegenseitige Befreiung von der Visumspflicht mit unserer Regierung unterzeichnet hat. Eine Liste der Länder, die Abkommen über die gegenseitige Befreiung von der Visumspflicht unterzeichnet haben, finden Sie auf der entsprechenden Website des chinesischen Außenministeriums.

        2. Fluggäste mit Anschlusstickets und gebuchtem Sitzplatz für die direkte Durchreise durch China auf einem internationalen Flug, deren Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden in einer Transitstadt überschreitet und die nicht den Flughafen verlassen, sind von Transitdokumenten befreit. Wenn Sie den Flughafen verlassen müssen, müssen Sie bei der Grenzkontrollstelle eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Seit dem 1. Januar 2019 hat der Lufthafen des internationalen Flughafens Wuhan Tianhe eine 144-stündige Visumsbefreiung für Bürger einiger Länder (53) eingeführt.

        3. Während des Anlegens eines internationalen Schiffs in einem chinesischen Hafen, wenn die ausländische Besatzung und ihre begleitenden Familienangehörigen das Anlandgehen verlangen und die Hafenstadt nicht verlassen, sollen sie eine Landungsbescheinigung bei der Grenzkontrollstelle beantragen; Wenn Sie eine Unterkunft an Land benötigen, beantragen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (mit Ausnahme derjenigen, die in ein Gebiet außerhalb der Hafenstadt reisen müssen oder mit dem Schiff nicht verlassen können).

        4. Befreiung der Visumspflicht für Gruppenreisen für Bürger von Russland, Weißrussland, Turkmenistan und Moldawien.

        5. Bürger von Japan, Singapur und Brunei, die einen gewöhnlichen Pass haben, können ohne Visum nach China einreisen und 15 Tage bleiben.